Patentanwaltskanzlei

Patente und Marken für Ostfildern und Umgebung

Schutzrechte sichern. Erfindungen schützen. Marken und Designs professionell anmelden.

Die Meitinger Patentanwalts GmbH unterstützt Unternehmen, Gründer und Erfinder im gewerblichen Rechtsschutz – insbesondere bei Patenten, Marken und Designs für Mandanten aus Ostfildern und dem Großraum Stuttgart.

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  • Deutscher und europäischer Patentanwalt
  • Beratung im Patentrecht, Markenrecht und Designrecht
  • Unterstützung für Unternehmen, Gründer und Erfinder
  • Erfahrung mit technischen Schutzrechten
  • Persönliche Betreuung

Leistungen im gewerblichen Rechtsschutz

Von der ersten Idee bis zur Durchsetzung: Wir begleiten Sie durch alle Phasen des gewerblichen Rechtsschutzes.

01

Patentanmeldung

Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.

02

Markenanmeldung

Eine starke Marke verdient professionellen Schutz. Wir unterstützen bei der Prüfung, Anmeldung und strategischen Absicherung von Marken.

03

Designschutz

Gestaltungen, Produktformen und ästhetische Merkmale können durch Designs geschützt werden. Wir begleiten die Anmeldung und beraten zur passenden Schutzstrategie.

04

Einspruch und Verteidigung

Schutzrechte müssen nicht nur angemeldet, sondern manchmal auch verteidigt oder angegriffen werden. Wir unterstützen bei Einspruchs-, Beschwerde- und Verteidigungsverfahren.

05

Freedom-to-Operate / Recherche

Vor einer Markteinführung lohnt sich der Blick auf bestehende Schutzrechte Dritter. Wir unterstützen bei Recherchen und der Einschätzung von Freedom-to-Operate-Fragen.

06

Arbeitnehmererfindungen

Erfindungen von Mitarbeitenden werfen besondere rechtliche Fragen auf. Wir beraten Unternehmen zu Meldung, Inanspruchnahme und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen.

Schwerpunkte für Business-Software und Dienstleistungsunternehmen

Speziell auf die Wirtschaftsstruktur rund um Ostfildern zugeschnitten – von Business-Software-Anbietern bis zu Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen auf den Fildern.

01

Patente für computerimplementierte Erfindungen

Software als solche ist vom Patentschutz ausgeschlossen. Löst eine Entwicklung jedoch ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln, kann eine computerimplementierte Erfindung patentfähig sein. Wir prüfen, ob dieses technische Element vorliegt und wie sich eine Anmeldung entsprechend formulieren lässt.

02

Abgrenzung von Patent- und Urheberrecht bei Software

Quellcode ist als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt, sobald er geschaffen wird – unabhängig von einer Anmeldung. Das Patentrecht schützt hingegen die dahinterliegende technische Lehre, sofern diese patentfähig ist. Wir beraten, welcher Schutz im Einzelfall greift und wie sich beide Schutzrechte sinnvoll ergänzen.

03

Markenschutz für Beratungs- und Softwareunternehmen

Firmenname, Produktbezeichnung oder App-Name sind für Dienstleistungs- und Softwareunternehmen zentrale Identitätsmerkmale. Wir unterstützen bei Recherche, Klassifizierung nach der Nizza-Klassifikation und Anmeldung von Dienstleistungsmarken.

04

Geheimhaltung von Algorithmen und Quellcode

Nicht jede softwarebezogene Entwicklung eignet sich für eine Patentanmeldung. Wir beraten, wann Algorithmen, Systemarchitekturen oder Quellcode besser als Betriebsgeheimnis nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz gesichert werden und welche organisatorischen Maßnahmen dafür erforderlich sind.

05

Domainnamen und Unternehmenskennzeichen

Vor der Wahl eines Domainnamens oder einer Geschäftsbezeichnung lohnt sich die Prüfung bestehender Marken- und Kennzeichenrechte Dritter. Wir unterstützen Dienstleistungsunternehmen dabei, Namenskonflikte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

06

Schutzrechtsstrategie für wachsende Dienstleistungsunternehmen

Software- und Beratungsunternehmen entwickeln sich häufig schnell weiter. Wir entwickeln eine Schutzrechtsstrategie, die mit dem Unternehmen mitwächst – von der ersten Markenanmeldung bis zur Einschätzung, welche technischen Entwicklungen patentfähig sein könnten.

Gewerblicher Rechtsschutz für Ostfildern

Ostfildern liegt auf der Filderebene im südöstlichen Anschluss an Stuttgart und ist wirtschaftlich geprägt durch Business-Software-Anbieter, IT-Dienstleister und Beratungsunternehmen. Viele dort ansässige Betriebe entwickeln individuelle Softwarelösungen, digitale Plattformen oder beratungsnahe Dienstleistungen, bei denen Fragen des Schutzes technischer Lösungen und der eigenen Marke frühzeitig relevant werden.

Die Meitinger Patentanwalts GmbH unterstützt Mandanten aus Ostfildern und dem Großraum Stuttgart bei der Einordnung, ob eine softwarebezogene Entwicklung patentfähig ist, wie sich Patent- und Urheberrecht bei Software voneinander abgrenzen und wie Marken für Beratungs- und Dienstleistungsangebote wirksam geschützt werden können.

Ablauf der Zusammenarbeit

  1. 1

    Erstkontakt

    Sie schildern Ihr Anliegen – kurz, unverbindlich und ohne Vorbereitung.

  2. 2

    Prüfung des Anliegens

    Im ersten Gespräch klären wir, ob ein Patent, eine Marke, ein Design oder eine andere Schutzrechtsstrategie sinnvoll ist.

  3. 3

    Strategie für Schutzrechte

    Anschließend entwickeln wir eine konkrete, auf Ihre Situation zugeschnittene Vorgehensweise.

  4. 4

    Anmeldung, Verteidigung oder Durchsetzung

    Wir begleiten die Umsetzung – von der Anmeldung bis zur Verteidigung Ihrer Rechte.

Über die Meitinger Patentanwalts GmbH

Die Meitinger Patentanwalts GmbH berät Mandanten im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patentrecht, Markenrecht und Designrecht. Die Kanzlei unterstützt technische Unternehmen, Erfinder und Gründer bei der Entwicklung, Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten.

Mehr über die Kanzlei erfahren

Das Team

Ingenieurwissen, juristische Expertise und richterliche Erfahrung – gebündelt für Mandanten aus Ostfildern und dem Großraum Stuttgart.

Dr. Thomas H. Meitinger

Dr. Thomas H. Meitinger

Patentanwalt, Gründer der Kanzlei

Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing., zweifacher LL.M., zweifacher MBA. Vereint Ingenieurwissen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Qualifikation und veröffentlicht regelmäßig in führenden Fachzeitschriften des gewerblichen Rechtsschutzes.

Dr. Winfried Maier

Dr. Winfried Maier

Berater, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht

Berät das Team direkt und bringt seine langjährige Innenperspektive auf patentgerichtliche Verfahren in die Mandatsarbeit ein.

Julia Haaser

Julia Haaser

Patentanwaltsfachangestellte

Zuständig für Kanzleiverwaltung und Verfahrensbetreuung im gewerblichen Rechtsschutz und erste Ansprechpartnerin für organisatorische Anliegen der Mandanten.

Buchcover: Formulierung, Auslegung und Änderung von Patentansprüchen
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Buchcover: Startup Erfinderhandbuch
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Buchcover: Patenterteilung, Einspruch, Beschwerde und Nichtigkeit
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Buchcover: Ratgeber für Arbeitnehmererfinder
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Häufige Fragen

Können Softwareentwicklungen überhaupt patentiert werden?

Software „als solche" ist vom Patentschutz ausgenommen. Löst eine Entwicklung jedoch ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln – etwa durch eine besondere Steuerung, Datenverarbeitung oder Systemarchitektur –, kann sie als computerimplementierte Erfindung patentfähig sein. Ob dieses technische Element vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen Patentschutz und Urheberrechtsschutz für Software?

Das Urheberrecht schützt den konkreten Quellcode als Sprachwerk automatisch mit seiner Schaffung, ohne dass eine Anmeldung erforderlich ist. Es schützt jedoch nur die konkrete Ausdrucksform, nicht die dahinterliegende Idee. Ein Patent kann demgegenüber die technische Lehre selbst schützen, sofern diese die Voraussetzungen der Patentfähigkeit erfüllt.

Ab wann sollte eine Marke für ein Beratungs- oder Softwareunternehmen angemeldet werden?

Grundsätzlich empfiehlt sich eine Anmeldung, bevor ein Name oder ein Produktzeichen intensiv am Markt, auf einer Website oder in App-Stores verwendet wird. So lässt sich Priorität sichern und das Risiko verringern, dass ein bereits geschütztes Zeichen Dritter verletzt wird.

In welchen Klassen sollte eine Dienstleistungsmarke angemeldet werden?

Die Klassenwahl richtet sich nach der Nizza-Klassifikation und dem konkreten Leistungsangebot – etwa Klasse 42 für Softwareentwicklung und verwandte IT-Dienstleistungen oder Klasse 35 für Unternehmensberatung. Häufig ist eine Kombination mehrerer Klassen sinnvoll, um das tatsächliche Leistungsspektrum abzudecken.

Wie kann Quellcode zusätzlich zum Urheberrecht geschützt werden?

Neben dem automatisch entstehenden Urheberrechtsschutz kann Quellcode als Betriebsgeheimnis nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz gesichert werden, wenn angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen werden – etwa Zugriffsbeschränkungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Mitarbeitenden und Vertragspartnern sowie eine dokumentierte Zugriffskontrolle.

Was ist bei der Wahl eines Domainnamens oder Firmennamens zu beachten?

Vor der Nutzung eines Domainnamens oder einer Geschäftsbezeichnung sollte geprüft werden, ob bereits Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter bestehen, die durch die Nutzung verletzt werden könnten. Eine vorherige Recherche hilft, spätere Auseinandersetzungen um Namensrechte zu vermeiden.

Sie möchten eine Erfindung, Marke oder ein Design schützen lassen?

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