Patentanmeldung
Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.
Patentanwaltskanzlei
Schutzrechte sichern. Erfindungen schützen. Marken und Designs professionell anmelden.
Die Meitinger Patentanwalts GmbH unterstützt Unternehmen, Gründer und Erfinder im gewerblichen Rechtsschutz – insbesondere bei Patenten, Marken und Designs für Mandanten aus Ostfildern und dem Großraum Stuttgart.
Jetzt Erstkontakt aufnehmenVon der ersten Idee bis zur Durchsetzung: Wir begleiten Sie durch alle Phasen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Von der ersten technischen Idee bis zur ausgearbeiteten Patentanmeldung: Wir unterstützen bei der Strukturierung der Erfindung, der Formulierung der Ansprüche und der Einreichung beim zuständigen Amt.
Eine starke Marke verdient professionellen Schutz. Wir unterstützen bei der Prüfung, Anmeldung und strategischen Absicherung von Marken.
Gestaltungen, Produktformen und ästhetische Merkmale können durch Designs geschützt werden. Wir begleiten die Anmeldung und beraten zur passenden Schutzstrategie.
Schutzrechte müssen nicht nur angemeldet, sondern manchmal auch verteidigt oder angegriffen werden. Wir unterstützen bei Einspruchs-, Beschwerde- und Verteidigungsverfahren.
Vor einer Markteinführung lohnt sich der Blick auf bestehende Schutzrechte Dritter. Wir unterstützen bei Recherchen und der Einschätzung von Freedom-to-Operate-Fragen.
Erfindungen von Mitarbeitenden werfen besondere rechtliche Fragen auf. Wir beraten Unternehmen zu Meldung, Inanspruchnahme und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen.
Speziell auf die Wirtschaftsstruktur rund um Ostfildern zugeschnitten – von Business-Software-Anbietern bis zu Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen auf den Fildern.
Software als solche ist vom Patentschutz ausgeschlossen. Löst eine Entwicklung jedoch ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln, kann eine computerimplementierte Erfindung patentfähig sein. Wir prüfen, ob dieses technische Element vorliegt und wie sich eine Anmeldung entsprechend formulieren lässt.
Quellcode ist als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt, sobald er geschaffen wird – unabhängig von einer Anmeldung. Das Patentrecht schützt hingegen die dahinterliegende technische Lehre, sofern diese patentfähig ist. Wir beraten, welcher Schutz im Einzelfall greift und wie sich beide Schutzrechte sinnvoll ergänzen.
Firmenname, Produktbezeichnung oder App-Name sind für Dienstleistungs- und Softwareunternehmen zentrale Identitätsmerkmale. Wir unterstützen bei Recherche, Klassifizierung nach der Nizza-Klassifikation und Anmeldung von Dienstleistungsmarken.
Nicht jede softwarebezogene Entwicklung eignet sich für eine Patentanmeldung. Wir beraten, wann Algorithmen, Systemarchitekturen oder Quellcode besser als Betriebsgeheimnis nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz gesichert werden und welche organisatorischen Maßnahmen dafür erforderlich sind.
Vor der Wahl eines Domainnamens oder einer Geschäftsbezeichnung lohnt sich die Prüfung bestehender Marken- und Kennzeichenrechte Dritter. Wir unterstützen Dienstleistungsunternehmen dabei, Namenskonflikte frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Software- und Beratungsunternehmen entwickeln sich häufig schnell weiter. Wir entwickeln eine Schutzrechtsstrategie, die mit dem Unternehmen mitwächst – von der ersten Markenanmeldung bis zur Einschätzung, welche technischen Entwicklungen patentfähig sein könnten.
Ostfildern liegt auf der Filderebene im südöstlichen Anschluss an Stuttgart und ist wirtschaftlich geprägt durch Business-Software-Anbieter, IT-Dienstleister und Beratungsunternehmen. Viele dort ansässige Betriebe entwickeln individuelle Softwarelösungen, digitale Plattformen oder beratungsnahe Dienstleistungen, bei denen Fragen des Schutzes technischer Lösungen und der eigenen Marke frühzeitig relevant werden.
Die Meitinger Patentanwalts GmbH unterstützt Mandanten aus Ostfildern und dem Großraum Stuttgart bei der Einordnung, ob eine softwarebezogene Entwicklung patentfähig ist, wie sich Patent- und Urheberrecht bei Software voneinander abgrenzen und wie Marken für Beratungs- und Dienstleistungsangebote wirksam geschützt werden können.
Sie schildern Ihr Anliegen – kurz, unverbindlich und ohne Vorbereitung.
Im ersten Gespräch klären wir, ob ein Patent, eine Marke, ein Design oder eine andere Schutzrechtsstrategie sinnvoll ist.
Anschließend entwickeln wir eine konkrete, auf Ihre Situation zugeschnittene Vorgehensweise.
Wir begleiten die Umsetzung – von der Anmeldung bis zur Verteidigung Ihrer Rechte.
Die Meitinger Patentanwalts GmbH berät Mandanten im gewerblichen Rechtsschutz, insbesondere im Patentrecht, Markenrecht und Designrecht. Die Kanzlei unterstützt technische Unternehmen, Erfinder und Gründer bei der Entwicklung, Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten.
Mehr über die Kanzlei erfahrenIngenieurwissen, juristische Expertise und richterliche Erfahrung – gebündelt für Mandanten aus Ostfildern und dem Großraum Stuttgart.
Patentanwalt, Gründer der Kanzlei
Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing., zweifacher LL.M., zweifacher MBA. Vereint Ingenieurwissen mit juristischer und betriebswirtschaftlicher Qualifikation und veröffentlicht regelmäßig in führenden Fachzeitschriften des gewerblichen Rechtsschutzes.
Berater, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht
Berät das Team direkt und bringt seine langjährige Innenperspektive auf patentgerichtliche Verfahren in die Mandatsarbeit ein.
Patentanwaltsfachangestellte
Zuständig für Kanzleiverwaltung und Verfahrensbetreuung im gewerblichen Rechtsschutz und erste Ansprechpartnerin für organisatorische Anliegen der Mandanten.
Software „als solche" ist vom Patentschutz ausgenommen. Löst eine Entwicklung jedoch ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln – etwa durch eine besondere Steuerung, Datenverarbeitung oder Systemarchitektur –, kann sie als computerimplementierte Erfindung patentfähig sein. Ob dieses technische Element vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Das Urheberrecht schützt den konkreten Quellcode als Sprachwerk automatisch mit seiner Schaffung, ohne dass eine Anmeldung erforderlich ist. Es schützt jedoch nur die konkrete Ausdrucksform, nicht die dahinterliegende Idee. Ein Patent kann demgegenüber die technische Lehre selbst schützen, sofern diese die Voraussetzungen der Patentfähigkeit erfüllt.
Grundsätzlich empfiehlt sich eine Anmeldung, bevor ein Name oder ein Produktzeichen intensiv am Markt, auf einer Website oder in App-Stores verwendet wird. So lässt sich Priorität sichern und das Risiko verringern, dass ein bereits geschütztes Zeichen Dritter verletzt wird.
Die Klassenwahl richtet sich nach der Nizza-Klassifikation und dem konkreten Leistungsangebot – etwa Klasse 42 für Softwareentwicklung und verwandte IT-Dienstleistungen oder Klasse 35 für Unternehmensberatung. Häufig ist eine Kombination mehrerer Klassen sinnvoll, um das tatsächliche Leistungsspektrum abzudecken.
Neben dem automatisch entstehenden Urheberrechtsschutz kann Quellcode als Betriebsgeheimnis nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz gesichert werden, wenn angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen getroffen werden – etwa Zugriffsbeschränkungen, Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Mitarbeitenden und Vertragspartnern sowie eine dokumentierte Zugriffskontrolle.
Vor der Nutzung eines Domainnamens oder einer Geschäftsbezeichnung sollte geprüft werden, ob bereits Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter bestehen, die durch die Nutzung verletzt werden könnten. Eine vorherige Recherche hilft, spätere Auseinandersetzungen um Namensrechte zu vermeiden.
Nehmen Sie Kontakt mit der Meitinger Patentanwalts GmbH auf.
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